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Osterfeuer 2024 jetzt anmelden

Zu Ostern ist es in Braunschweig Tradition , ein „Brauchtumsfeuer“ abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten. So darf nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden, da der öffentliche Charakter ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums ist. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben. Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten, sind die Osterfeuer unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Abteilung Umweltschutz, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig, Fax 470-6399, E-Mail umweltschutz@braunschweig.de zu melden. Dies ist bis zum 13. März möglich. Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt. Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern begonnen werden, da das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt. Die Abteilung Umweltschutz führt aus diesem Grunde Kontrollen der zum Abbrennen vorgesehenen Baum- und Strauchschnitte durch. Sollten dabei Abfälle gefunden werden, müssen diese sofort entfernt werden. Die Menge des Brennmaterials darf aus Sicherheitsgründen 150 Kubikmeter nicht überschreiten.

Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Am Trag vor dem Abbrennen muss daher durch geeignete Maßnahmen – z.B. Umschichten des Brennmaterials – sichergestellt werden, dass Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben. Dabei können zugleich ungeeignete Stoffe aussortiert werden. Zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude aus nicht brennbaren Materialien muss ein Mindestabstand von 50 Metern, in allen anderen Fällen von 100 Metern eingehalten werden. Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können. Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden. Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel, wie z.B. Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch, für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.

Das Osterfeuer muss innerhalb weniger Stunden, in der Regel von Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht, vollständig abgebrannt sein. Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken. Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände ordnungsgemäß zu entsorgen. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, darf die Asche nicht zu Düngezwecken in der Landwirtschaft oder in Klein- bzw. Hausgärten verwendet werden. Zum einen enthält die Asche Schadstoffe, die bei dem Verbrennen der frischen Grünabfälle entstehen, zum anderen befinden sich in der Asche unvollständig verbrannten Brennmaterialien, wie z. B. Wurzelholz und nicht brennbare Störstoffe. Die Kompostierung der Asche ist aufgrund der vorhandenen Störstoffe ebenfalls nicht möglich. Die Asche ist daher als Abfall bei der ALBA Braunschweig GmbH zu entsorgen.

Foto: oh/Adobe Stock