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Berufsausbildungsbeihilfe: Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe: Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung.

Ob Miete, Lebensmittel oder Fahrten nach Hause: Wenn die 

Vergütung während der Ausbildung nicht ausreicht, um anfallende Kosten zu decken, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Alles Wichtige zu dem Zuschuss und den geltenden Bedingungen erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig. 

Auszubildende können unter Umständen in Form von der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Als wichtige Voraussetzung für diesen Zuschuss muss eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden. Gleichzeitig muss entweder der*die Auszubildene über 18 Jahre alt oder verheiratet sein, die Entfernung zwischen Ausbildungsbetrieb und Elternhaus zu groß sein, um zu Hause wohnen zu können, oder ein Kind mit in der eigenen Wohnung leben. „Darüber hinaus kann die Berufsausbildungsbeihilfe auch im Falle einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Assistierten Ausbildung bezogen werden.

Ein Anspruch auf diesen Zuschuss besteht allerdings nicht bei einer schulischen Ausbildung etwa zum*zur Physiotherapeuten*Physiotherapeutin oder wenn bereits vergleichbare Leistungen wie beispielsweise Bürger- oder Wohngeld bewilligt wurden“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Bei der Entscheidung über einen Antrag berücksichtigt die Agentur für Arbeit unter anderem die Höhe der Ausbildungsvergütung, das Einkommen von Eltern sowie Ehe- oder Lebenspartner*innen, geltende Freibeträge und benötigte Zusatzbedarfe, etwa wegen einer Behinderung. „Eine Bewilligung erfolgt üblicherweise zunächst für 18 Monate. Anschließend kann ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden“, weiß Bursie.

Weitere Fragen rund um die Berufsausbildungsbeihilfe und andere Unterstützungsleistungen beantworten die Berater*innen des SoVD in Braunschweig und helfen auch bei der Beantragung. Telefon: 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten unter: www.sovd-braunschweig.de

Foto: oh/SoVD