
Ein Reiher, der Ende Oktober tot auf den Rieselfeldern im Nordwesten
der Stadt gefunden wurde, war mit dem Erreger der Aviären Influenza (Vogelgrippe oder Geflügelpest) infiziert. Das hat die entsprechende Referenzuntersuchung bestätigt.
Entsprechend wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Braunschweiger Stadtgebiet amtlich festgestellt. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
Eine generelle Aufstallungsanordnung für das gesamte Stadtgebiet, die auch kleinere Geflügelhaltungen betreffen würde, ist nach der aktuellen Risikobewertung nicht erforderlich. In den vergangenen zwei Wochen wurden in Braunschweig keine weiteren Verdachtsfälle gemeldet. Zudem wird davon ausgegangen, dass der Hauptvogelzug, insbesondere der der Kraniche, weitgehend abgeschlossen ist.
Für die sieben großen Geflügelhaltungen in Braunschweig mit mehr als 75 Tieren wurde eine betriebsbezogene Aufstallung angeordnet. Die betroffenen Betriebe sind bereits informiert und aufgeklärt worden und erhalten jetzt entsprechende Einzelverfügungen. Sie müssen ihr Geflügel ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
Die örtlichen Jäger wurden ebenfalls über die Situation informiert. Auch Geflügelhalterinnen und -halter mit kleineren Beständen sind weiterhin aufgefordert, ihre Bestände durch strikte Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Verdachtsfälle können der Stadt Braunschweig per E-Mail an veterinaerwesen@braunschweig.de gemeldet werden.
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